Die Stiftung unterstützt Personen, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in der Schweiz haben. Das sind insbesondere:

  • Schweizer Bürger
  • Personen mit Aufenthaltsbewilligung C
  • anerkannte Flüchtlinge

Sie tut dies mit erforderlicher «Hilfe zur Selbsthilfe» in Form von Stipendien für Erstausbildungen und Beiträgen für notwendige Umschulungen.

Zu Gesuchseingabe Einzelpersonen

Was Gesuchsteller von uns erwarten können

  • Einfache Gesuchstellung; keine unnötigen Formalien
  • Ganzheitliche Betrachtung des Falls; keine Scheu vor ungewöhnlichen Projekten
  • Unterstützung dabei, aus einer schwierigen Situation «auszubrechen» bzw. aufzubrechen
  • Vertrauen und Vertraulichkeit
  • Zu Ende gedachte Förderung: Was geschieht nach Ende der Förderung?

Was Gesuchsteller von uns nicht erwarten können

  • Ersatz für staatliche Leistungen (Sozialhilfe, kantonale Stipendien) oder Unterhaltsleistungen
  • Förderung, wenn ein Gesuchsteller das Potenzial hat, sein Projekt aus eigener Kraft zu realisieren
  • Stipendiengesuche für Hochschulstudien (Universitäten, Fachhochschulen): Die Stiftung nimmt in aller Regel keine Gesuche für Studienstipendien entgegen. Stattdessen ist die Stiftung eine Kooperation mit der Organisation EDUCA SWISS eingegangen, die Studiendarlehen vergibt. Wir bitten Sie, sich in diesen Fällen direkt an EDUCA SWISS zu wenden. In Ausnahmefällen können Sie uns Ihr Dossier trotzdem senden, wenn Ihnen die Rückzahlung eines Studiendarlehens auf Dauer oder sehr lange Sicht unmöglich oder für Sie unzumutbar ist. Das kann sich beispielsweise aus besonderen gesundheitlichen oder familiären Gründen ergeben.
  • Förderung, wenn uns die Motivation des Gesuchstellers unklar bleibt
  • Förderung, wenn es nur um eine Optimierung der Situation geht, nicht aber um ein echtes Aus- oder Aufbrechen

Was wir von unseren Gesuchstellern erwarten

  • Aktive Mitarbeit zur Verbesserung der eigenen Situation / Eigeninitiative
  • Transparenz und proaktive Kommunikation vor / während / nach der Unterstützung
  • Bericht nach Abschluss der Förderung mit Darstellung des Nutzens – wie wurde «Hilfe zur Selbsthilfe» realisiert?

Ihr Gesuch reichen Sie bitte über unsere Online-Antragsplattform ein.

Beispiele

Frau S. (39 J.) ist alleinerziehende Mutter von drei Kindern, die noch zur Schule gehen. Die Familie lebt von der Sozialhilfe. Ihren erlernten Beruf als Coiffeuse kann Frau S. wegen einer Allergie nicht mehr ausüben; seit der Geburt ihrer Kinder war sie nicht mehr berufstätig. Frau S. möchte finanziell wieder auf eigenen Beinen stehen. Ihr Wunsch ist es, das Handelsdiplom zur diplomierten Bürofachkraft zu absolvieren. Die atDta-Stiftung hat die Ausbildungskosten übernommen. Heute arbeitet Frau S. im kaufmännischen Bereich.

Herr N. (26 J.) ist das zweite von sechs Kindern einer Bauernfamilie. Nach bestandener Matura will er das Studium zum Lehrer auf Sekundarstufe 1 an der Pädagogischen Hochschule besuchen. Doch seine Eltern können die Kosten nicht übernehmen. Zudem lehnt der Kanton den Antrag für ein Stipendium ab, weil die Familie einen eigenen Hof besitzt. Die atDta-Stiftung fördert Herrn N. mit einem langfristigen, zinslosen Darlehen. Herr N. unterrichtet heute mit grosser Freude.

Frau Z. (35 J.) ist alleinerziehende Mutter und lebt in einer sozialen Einrichtung für Drogenkranke mit Kindern. Frau Z's ausländisches Berufsdiplom wird in der Schweiz nicht anerkannt. Frau Z. hat es geschafft, ihre Drogenabhängigkeit zu überwinden und wieder beruflich tätig zu werden. Sie ist sehr sportbegeistert und strebt daher eine Ausbildung zur Fitness-Trainerin an. Die atDta-Stiftung hat ihre Ausbildungskosten übernommen. Frau Z. lebt heute in ihrer eigenen Wohnung und arbeitet in einem Fitnessstudio als Instruktorin.