Frau S. (39 J.) ist alleinerziehende Mutter von drei Kindern, die noch zur Schule gehen. Die Familie lebt von der Sozialhilfe. Ihren erlernten Beruf als Coiffeuse kann Frau S. wegen einer Allergie nicht mehr ausüben; seit der Geburt ihrer Kinder war sie nicht mehr berufstätig. Frau S. möchte finanziell wieder auf eigenen Beinen stehen. Ihr Wunsch ist es, das Handelsdiplom zur diplomierten Bürofachkraft zu absolvieren. Die atDta-Stiftung hat die Ausbildungskosten übernommen. Heute arbeitet Frau S. im kaufmännischen Bereich.
Herr N. (26 J.) ist das zweite von sechs Kindern einer Bauernfamilie. Nach bestandener Matura will er das Studium zum Lehrer auf Sekundarstufe 1 an der Pädagogischen Hochschule besuchen. Doch seine Eltern können die Kosten nicht übernehmen. Zudem lehnt der Kanton den Antrag für ein Stipendium ab, weil die Familie einen eigenen Hof besitzt. Die atDta-Stiftung fördert Herrn N. mit einem langfristigen, zinslosen Darlehen. Herr N. unterrichtet heute mit grosser Freude.
Frau Z. (35 J.) ist alleinerziehende Mutter und lebt in einer sozialen Einrichtung für Drogenkranke mit Kindern. Frau Z's ausländisches Berufsdiplom wird in der Schweiz nicht anerkannt. Frau Z. hat es geschafft, ihre Drogenabhängigkeit zu überwinden und wieder beruflich tätig zu werden. Sie ist sehr sportbegeistert und strebt daher eine Ausbildung zur Fitness-Trainerin an. Die atDta-Stiftung hat ihre Ausbildungskosten übernommen. Frau Z. lebt heute in ihrer eigenen Wohnung und arbeitet in einem Fitnessstudio als Instruktorin.