Frau S. (45 J.) ist alleinerziehende Mutter von drei Kindern, die noch zur Schule gehen. Die Familie lebt von der Sozialhilfe. Ihren erlernten Beruf als Coiffeuse kann Frau S. wegen einer Allergie nicht mehr ausüben; seit der Geburt ihrer Kinder war sie nicht mehr berufstätig. Frau S. möchte finanziell wieder auf eigenen Beinen stehen. Ihr Wunsch ist es, das Handelsdiplom zur diplomierten Bürofachkraft zu absolvieren. Die atDta-Stiftung hat die Ausbildungskosten übernommen. Heute arbeitet Frau S. im kaufmännischen Bereich.
Frau A. (58 J.) ist ausgebildete Sozialpädagogin. Nach mehrjähriger Arbeitslosigkeit fasst Frau A. den Entschluss, sich selbstständig zu machen und eine kleine private Einrichtung zu schaffen, in der geistig behinderte Menschen Ferien verbringen können. Die atDta-Stiftung hat einen Teil der Anschubfinanzierung übernommen und Frau S. ein langfristiges, zinsloses Darlehen gewährt.
Frau Z. (35 J.) ist alleinerziehende Mutter und lebt in einer sozialen Einrichtung für Drogenkranke mit Kindern. Frau Z's ausländisches Berufsdiplom wird in der Schweiz nicht anerkannt. Frau Z. hat es geschafft, ihre Drogenabhängigkeit zu überwinden und wieder beruflich tätig zu werden. Sie ist sehr sportbegeistert und strebt daher eine Ausbildung zur Fitness-Trainerin an. Die atDta-Stiftung hat ihre Ausbildungskosten übernommen. Frau Z. lebt heute in ihrer eigenen Wohnung und arbeitet in einem Fitnessstudio als Instruktorin.