Die Stiftung unterstützt vor allem in der Schweiz lebende Einzelpersonen mit «Hilfe zur Selbsthilfe». Sie tut dies mit Stipendien für Erstausbildungen, Beiträgen für notwenige Umschulungen, Beiträgen für persönliche Projekte usw. Wir verstehen «Hilfe zur Selbsthilfe» ganzheitlich.
Was Gesuchsteller von uns erwarten können
- Einfache Gesuchstellung; keine unnötigen Formalien (falls nötig auch Hilfe bei der Gesuchstellung)
- Ganzheitliche Betrachtung des Falls; keine Scheu vor ungewöhnlichen Projekten
- Unterstützung dabei, aus einer schwierigen Situation «auszubrechen» bzw. aufzubrechen
- Vertrauen und Vertraulichkeit
- Zu Ende gedachte Förderung: Was geschieht nach Ende der Förderung?
Was Gesuchsteller von uns nicht erwarten können
- Ersatz für staatliche Leistungen (Sozialhilfe, Stipendien) oder Unterhaltsleistungen
- Förderung, wenn ein Gesuchsteller das Potenzial hat, sein Projekt aus eigener Kraft zu realisieren
- Förderung, wenn uns die Motivation des Gesuchstellers unklar bleibt
- Förderung, wenn es nur um eine Optimierung der Situation geht, nicht aber um ein echtes Aus- oder Aufbrechen
- Dass wir der «Tropfen auf dem heissen Stein» sind, d.h. nicht nachhaltige Förderungen, die keine «Hilfe zur Selbsthilfe» beinhalten
Was wir von unseren Gesuchstellern erwarten
- Aktive Mitarbeit zur Verbesserung der eigenen Situation / Eigeninitiative
- Transparenz vor / während / nach der Unterstützung
- Bericht nach Abschluss der Förderung mit Darstellung des Nutzens – wie wurde «Hilfe zur Selbsthilfe» realisiert?
Beispiele
Frau S. (45 J.) ist allein erziehende Mutter von drei Kindern, die noch in die Schule gehen . Die Familie lebt von der Sozialhilfe. Ihren erlernten Coiffeuse-Beruf kann Frau S. wegen einer Allergie nicht ausüben; schon seit der Geburt ihrer Kinder war sie nicht mehr berufstätig. Frau S. möchte finanziell wieder auf eigenen Beinen stehen, ihr Wunsch ist es, diplomierte Bürofachkraft (Handelsdiplom) zu werden. Die atDta-Stiftung hat die Ausbildungskosten übernommen. Heute arbeitet Frau S. im neu erlernten Beruf.
Frau A. (58 J.) ist ausgebildete Sozialpädagogin. Nach mehrjähriger Arbeitslosigkeit fasst Frau A. den Entschluss, sich selbstständig zu machen und eine kleine private Einrichtung zu schaffen, in der geistig behinderte Menschen Ferien verbringen können. Die atDta-Stiftung hat einen Teil der Anschubsfinanzierung übernommen und Frau S. ein langfristiges, zinsloses Darlehen gewährt.
Frau Z. (35 J.)ist allein erziehende Mutter und lebt in einer sozialen Einrichtung für Drogenkranke mit Kindern. Frau Zs ausländisches Berufsdiplom wird in der Schweiz nicht anerkannt. Frau Z. hat es geschafft, ihre Drogenabhängigkeit zu überwinden und wieder beruflich tätig zu werden. Sie ist sehr sportbegeistert und strebt daher eine Ausbildung zur Fitness-Trainerin an. Die atDta-Stiftung hat ihre Ausbildungskosten übernommen. Frau Z. lebt heute in ihrer eigenen Wohnung und arbeitet in einem Fitnessstudio als Trainerin
